Frau Rechtsanwältin Reese ist seit 1990 auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. 1998 wurde sie aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet zur Fachanwältin für Familienrecht ernannt.
Aufgrund der langjährigen Tätigkeit und regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungen ist Frau Rechtsanwältin Reese mit sämtlichen Problemen und Fragestellungen, die sich im Rahmen eines familienrechtlichen Mandats ergeben können, bestens vertraut, und zwar sowohl im juristischen als auch im menschlichen Bereich.
Die Bearbeitung eines familienrechtlichen Mandats erfordert neben einem hohen Qualitätsstandard sehr viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl, damit auch in belastenden Situationen einvernehmliche Regelungen möglich sind. Insbesondere wenn Kinder betroffen sind, ist es wichtig, eine tragfähige und zukunftsorientierte Lösung zu finden.
Trennung und Ehescheidung, Aufhebung nach dem LPartG
Kindes-, Trennungsunterhalt, Unterhalt nach Ehescheidung, Elternunterhalt
Sorgerecht, Umgangsrecht
Vermögensrechtliche u. güterrechtliche Auseinandersetzung, z. B. Zugewinnausgleich
Versorgungsausgleich
Häusliche Gewalt (notwendige Regelungen nach dem Gewaltschutzgesetz)