Frau Rechtsanwältin Reese vertritt seit über 30 Jahren Opfer aus Gewalttaten sowohl bei versuchten Tötungsdelikten als auch deren Angehörige bei vollendeten Tötungsdelikten, bei Körperverletzung, Vergewaltigung und bei sexuellem Missbrauch von Kindern.
Ihre Tätigkeit bezieht sich nicht nur auf die kompetente und verlässliche Vertretung der Opfer in den Strafverfahren i. R. der Nebenklage und Zeugenbeistandschaft, sondern auch auf den sozialrechtlichen Bereich der Opferentschädigung nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) und im zivilrechtlichen Bereich auf die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Für Opfer aus Gewalttaten ist es unerlässlich, bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens einen kompetenten Rechtsbeistand an ihrer Seite zu haben, dem Akteneinsicht gewährt wird und der bei polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen anwesend sein darf.
Insbesondere während einer Hauptverhandlung, die in der Regel eine weitere Belastung für Opfer darstellt, ist es wichtig, von einem mit weitreichenden Rechten ausgestatteten Rechtsbeistand begleitet und unterstützt zu werden.
bei häuslicher Gewalt und Körperverletzung
bei versuchten Tötungsdelikten
bei sexuellem Missbrauch von Kindern
bei Anträgen nach dem Opferentschädigungsgesetz
bei Vergewaltigung u. sexueller Nötigung
im Rahmen der Nebenklage oder als Zeugenbeistand
in Zivilverfahren (Schadensersatz / Schmerzensgeld)
Sowie die Vertretung der Angehörigen von Opfern...
bei vollendeten Tötungsdelikten